Unsere Erfahrung im InsolvenzrechtWir sind eine
Rechtsanwaltskanzlei mit besonderer Spezialisierung auf den Gebieten
des Insolvenzrechts. Wir beraten Sie vor einer Insolvenz und
versuchen, wenn Sie dies wünschen, in Verhandlungen mit Ihren
Gläubigern eine Schuldenregulierung ohne Gerichtsverfahren zu
erreichen. Die gesamte Wohlverhaltensphase von der Insolvenzeröffnung bis zur Restschuldbefreiung dauert nach der ab dem 01.07.2014 gültigen Gesetzeslage immer noch 6 Jahre, kann jedoch auf 3 bzw. 5 Jahre verkürzt werden. Um eine Verkürzung auf 3 Jahre zu erreichen müssen innerhalb dieser Zeit 35% der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt werden. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden können, dann kann das Verfahren auf 5 Jahre verkürzt werden wenn in den 5 Jahren alle Verfahrenskosten gezahlt sind. Sie können in jederzeit auf unsere Unterstützung zählen! |

Die
Kanzleitätigkeit im Insolvenzrecht umfasst insbesondere:
Privatinsolvenz
Unternehmensinsolvenz
Schuldensanierung
Schuldenberatung
Zwangsversteigerungen
Die aufgeführten Bereiche
sind nur einige Beispiele aus unserem insolvenzrechtlichen
Leistungsspektrum.