Handels- und Gesellschaftsrecht

Unsere Erfahrung im Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Mittelpunkt des Handelsrechts steht der Kaufmann im rechtlichen Sinn.

Nicht umsonst wird das Handelsrecht auch als das Privatrecht der Kaufleute bezeichnet. Wesentliche Bestimmungen des Handelsrechts enthält dabei das Handelsgesetzbuch (HGB).

Das Gesellschaftsrecht umfasst wiederum das Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, das Umwandlungsrecht sowie das Konzernrecht bei der Verbindung mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen.

Wir stehen Ihnen in diesen Bereichen mit Erfahrung, Kompetenz zur Verfügung.

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Die Kanzleitätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere:

Gesellschaftsgründungen
Unternehmenskauf oder -verkauf
Unternehmensumwandlungen
Geschäftsführerverträge

Die aufgeführten Bereiche sind nur einige Beispiele aus unserem insolvenzrechtlichen Leistungsspektrum.

 

In der Anwaltskanzlei Frank Imberger steht der Mandant im Mittelpunkt.

Wir würden uns freuen, Sie von der Qualität unserer Arbeit, z.B. bei der Problemlösung in den Bereichen Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht zu überzeugen. Gerne können Sie ein persönliches Gespräch mit uns in unserer Kanzlei vereinbaren. Nutzen Sie hierzu bitte unser Online-Kontaktformular oder die u.e. Rufnummer. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Telefon: 0234 / 893 773 00

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Unsere Rufnummer zu einem persönlichen Gespräch
RECHTSGEBIETE (2)

Unser Mandant steht im Mittelpunkt

Informieren Sie sich nachfolgend über die Leistungen der Anwaltskanzlei Imberger




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