Handels- und Gesellschaftsrecht

Unsere Erfahrung im Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Mittelpunkt des Handelsrechts steht der Kaufmann im rechtlichen Sinn.

Nicht umsonst wird das Handelsrecht auch als das Privatrecht der Kaufleute bezeichnet. Wesentliche Bestimmungen des Handelsrechts enthält dabei das Handelsgesetzbuch (HGB).

Das Gesellschaftsrecht umfasst wiederum das Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, das Umwandlungsrecht sowie das Konzernrecht bei der Verbindung mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen.

Wir stehen Ihnen in diesen Bereichen mit Erfahrung, Kompetenz zur Verfügung.

Sample background
 

Die Kanzleitätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere:

Gesellschaftsgründungen
Unternehmenskauf oder -verkauf
Unternehmensumwandlungen
Geschäftsführerverträge

Die aufgeführten Bereiche sind nur einige Beispiele aus unserem insolvenzrechtlichen Leistungsspektrum.

 

RECHTSGEBIETE (2)

Unser Mandant steht im Mittelpunkt

Informieren Sie sich nachfolgend über die Leistungen der Anwaltskanzlei Imberger




Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok